Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorartikel: Begriffsbestimmungen
Abonnement: Vertrag, der von einem Abonnenten unterzeichnet wird und ihm gegen Zahlung eines in den Besonderen Bedingungen angegebenen monatlichen Betrags Zugang zu den von Sanctuary angebotenen Leistungen zu Vorzugspreisen ermöglicht.
Mitglied/Abonnent: jede natürliche oder juristische Person, die ein Abonnement abgeschlossen oder von Sanctuary verkaufte Credits oder ein Credit-Paket erworben hat. Das Mitglied akzeptiert zum Zeitpunkt des Kaufs alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Block: Aufeinanderfolge einer oder mehrerer Sitzungen hintereinander.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden Bestimmungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Sanctuary und den Mitgliedern.
Guthaben: bezeichnet das Guthaben, das den Mitgliedern nach dem Kauf von Guthaben, einem Paket oder einem Abonnement gutgeschrieben wird und ihnen den Zugang zu den Sessions ermöglicht.
Paket: Die Credits werden in Paketen angeboten, die als Paket bezeichnet werden. Die Liste der Pakete ist auf den Websites verfügbar.
Sanctuary: Marke der Gesellschaft THE SANCTUARY GROUP, einer SAS (société par actions simplifiée) mit einem Kapital von 139.733 Euro, mit Sitz in 33, Boulevard Saint Martin in PARIS (75010), eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) von Paris unter der Nummer 793 052 499, vertreten durch ihren Präsidenten.
Sitzung: Sportkurs, angeboten von Sanctuary und geleitet von einem Coach.
Studio: Räumlichkeit für sportliche Aktivitäten, die von The Sanctuary Group betrieben wird.
Titel: bezeichnet entweder die Credits, die Packs oder die Abonnements.
Artikel 1 – Gegenstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den alleinigen und ausschließlichen Rahmen für die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Mitglied und Sanctuary unter Ausschluss jeglicher anderer Dokumente oder Werbebroschüren.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitglieder.
Artikel 2 – Anmeldemodalitäten und Zugangsbedingungen
Jeder, der an einer Sitzung teilnehmen möchte, muss zuvor:
(i) Den Erwerb eines Titels tätigen:
– Entweder ein Credit-Paket kaufen; ;
– Entweder ein Abonnement abschließen.
Sobald der Nutzer im Besitz der Credits, des Abonnements oder des Pakets ist, gilt er für die gesamte Gültigkeitsdauer des erworbenen Titels als Mitglied von Sanctuary. Der Kauf von Credits, Paketen oder Abonnements hat ipso facto die Annahme sämtlicher Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Mitglied zur Folge.
(ii) Sich für eine Sitzung anmelden
Das Mitglied, das Inhaber von gültigen Credits, Packs oder Abonnements ist, muss sich für die Teilnahme an einer in den Studios angebotenen Session zuvor online auf den Websites, über die mobile App von Sanctuary oder direkt vor Ort bei einem Mitarbeiter von Sanctuary anmelden.
Der Raum kann nicht mehr Personen aufnehmen als in Artikel 17.2 «Maximale Besucherzahl» angegeben, sodass es nach Erreichen der maximalen Personenanzahl nicht mehr möglich ist, sich für die Sessions anzumelden. Das Mitglied muss die Bezahlung seiner Credits, Pakete oder Abonnements vornehmen, bevor es sich anmelden kann.
Der Teilnehmer ist für seine Buchungen verantwortlich; er muss die Richtigkeit jeder seiner Buchungen (Ort, Datum, Uhrzeit, Anzahl der Plätze) überprüfen, andernfalls werden die gebuchten, aber nicht wahrgenommenen Sessions abgezogen.
Jegliche Berichtigung hat schnellstmöglich und spätestens 12 Stunden vor Beginn der Sitzung zu erfolgen.
Artikel 3 – Anwendbare Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung aktualisiert oder geändert werden. Die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind diejenigen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, d. h. am Tag des Erwerbs von Credits, Paketen oder eines Abonnements durch das Mitglied, in Kraft sind. Die geltende Hausordnung ist hingegen diejenige, die an dem Tag gilt, an dem das Mitglied das Studio besucht. Durch die Anmeldung zu den Sessions erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, sich der am Tag des stattfindenden Kurses geltenden Hausordnung und insbesondere den Start- und Endzeiten der Session zu unterziehen.
Artikel 4 – Leistungen, Dauer, Verschiebung, Kündigung
4.1 Bedingungen
Die erworbenen Credits, das Abonnement oder das Paket gewähren ein Zugriffsrecht auf die vom Studio angebotenen Sessions. Dieses Recht ist unübertragbar.
Der Kauf dieser Leistungen im Geschäft kann nicht erstattet werden, und für Online-Käufe dieser Leistungen gilt das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß dem Gesetz Hamon.
Jede Stornierung oder Änderung einer Session muss mindestens 12 Stunden vor Beginn der gebuchten Session erfolgen. Andernfalls wird dem Mitglied die gebuchte Session abgezogen oder es werden finanzielle Sanktionen erhoben, ungeachtet seines Fernbleibens. Die finanziellen Sanktionen bei verspäteter Stornierung (weniger als 12 Stunden vor Beginn der Session) und bei Nichterscheinen zu der gebuchten und nicht stornierten Session belaufen sich auf fünf (5) Euro.
Der Preis ist auf den Besonderen Vertragsbedingungen, die dem Kunden ausgehändigt werden, und auf den Websites der Marken von Sanctuary angegeben.
Der Mitglied erklärt in jedem Fall bei Abschluss des Abonnementvertrags, seine sportliche Eignung zuvor von einem Arzt hat überprüfen lassen und im Besitz der diesbezüglichen ärztlichen Bescheinigung zu sein, um diese auf Verlangen von Sanctuary vorlegen zu können. Darüber hinaus verpflichtet sich der Mitglied, alle erforderlichen Vorkehrungen für seine Gesundheit, Sicherheit und Hygiene zu treffen und die diesbezüglichen Anweisungen von Sanctuary zu beachten.
Der Abonnent kann das im Rahmen des Vertrags abgeschlossene Abonnement weder unentgeltlich noch entgeltlich auf Dritte übertragen oder abtreten.
4.2 Dauer und Verschiebung
- 2.1 Gültigkeitsdauer der Pakete und Abonnements
- Ab dem Rechnungsdatum haben die 16er-Guthabenpakete eine Gültigkeit von einem Monat, die 60er-Guthabenpakete eine Gültigkeit von 2 Monaten, die 120er-Guthabenpakete eine Gültigkeit von 4 Monaten, die 240er-Guthabenpakete eine Gültigkeit von 8 Monaten und die 480er-Guthabenpakete eine Gültigkeit von 16 Monaten.
- Für die Abonnements mit 14 Credits, 26 Credits und 39 Credits haben die Credits eine Gültigkeitsdauer von 1 Monat ab dem Rechnungsdatum. Die Credits werden dem Konto des Abonnenten wöchentlich gutgeschrieben.
Es versteht sich, dass jede Beförderung oder jedes neue Angebot eine bestimmte, in den Sonderbedingungen festgelegte Dauer hat.
- 2. 2 Bericht
Die Nichtnutzung der Sessions während der Gültigkeitsdauer des Tickets führt zu keiner Rückerstattung der vom Mitglied nicht genutzten Sessions. Die Gültigkeitsdauer der Credits im Rahmen von Abonnements kann jedoch im Falle von eventuellen Schließungen des Studios, ausgenommen Sommerurlaub und Weihnachtszeit, verlängert werden.
Die Gültigkeit des Abonnements und der Pakete kann verlängert werden, wenn das Mitglied eine körperliche Sportuntauglichkeit von mehr als 1 (einem) Monat nachweist. Ein schriftlicher Antrag ist unter Beifügung eines ärztlichen Attests über die Sportuntauglichkeit einzureichen, in dem die Dauer der Unfähigkeit zur Ausübung dieser Aktivität angegeben ist. Der Antrag muss vor Ablauf der Gültigkeit des Abonnements und der Guthaben gestellt werden. Andernfalls ist der Antrag unzulässig.
- Nichtzahlung der vom Mitglied geschuldeten Beträge im Rahmen des Abonnements
Im Falle der Nichtzahlung der vom Mitglied an Sanctuary geschuldeten Beträge behält sich Sanctuary das Recht vor, den Zugang zu den Studios und den im Rahmen des Abonnements vorgesehenen Leistungen auszusetzen und das Mitglied unter strikter Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten in seine Datei für die streitige Beitreibung «Zahlungsausfälle» einzutragen, wobei diese Eintragung das Mitglied daran hindert, in den Genuss der Vorteile, Produkte und/oder Dienstleistungen zu kommen, die Sanctuary, seine verbundenen Unternehmen oder seine Partner ihm gegebenenfalls vorbehalten haben.
Bei Zahlungsverzug behält sich Sanctuary das Recht vor, das Abonnement zu kündigen und die Begleichung der ausstehenden Beträge innerhalb von 10 Werktagen ab dem Datum der per Post oder E-Mail versandten Mahnung zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung ist das Mitglied zur Zahlung der vertraglich geschuldeten Beträge bis zum Ablauf des Abonnements verpflichtet. In diesem Fall muss das Mitglied zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 8 % der noch ausstehenden Beträge zahlen.
- 4. Mindestvertragslaufzeit für Abonnements
Es gibt 3 Abonnement-Tarife und drei mögliche Bindungsfristen. Insgesamt werden somit 9 Abonnements angeboten.
Die Abonnements mit einer Bindung von 12 Monaten:
- Abonnement 14 Credits für 19 Euro pro Woche
- Abonnement 26 Credits für 35 Euro pro Woche
- Abonnement 39 Credits für 45 Euro pro Woche
Abonnements mit 6-monatiger Bindung:
- Abonnement 14 Guthaben für 25 Euro pro Woche
- Abonnement 26 Credits für 39 Euro pro Woche
- Abonnement 39 Credits für 49 Euro pro Woche
Die Abonnements mit 3 Monaten Bindungsfrist:
- Abonnement 14 Credits für 28 Euro pro Woche
- Abonnement 26 Credits für 44 Euro pro Woche
- Abonnement 39 Credits für 55 Euro pro Woche
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich alle zuvor genannten Abonnements automatisch auf unbestimmte Zeit um jeweils einen vollen Monat. Alle oben beschriebenen Abonnements werden wöchentlich abgebucht und alle 7 Tage automatisch verlängert.
- 5. Bedingungen für die Kündigung des Abonnements durch das Mitglied
- 5. 1. Kündigung nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
Der Abonnent kann sein Abonnement ohne Angabe von Gründen und ohne Entschädigung nur dann kündigen, wenn der Abonnent nicht mehr an seine Bindungsfrist gebunden ist. Er muss dies dann beim Kundenservice unter einer der folgenden Adressen beantragen: contact@aqua-by.com ; contact@lecercle-boxing.com ; contact@poses-studio.com ; contact@decibel-danse.com ; contact@drip-hiit.com ; contact@premierbain.com und eine Kündigungsfrist von 15 (fünfzehn) Werktagen vor der nächsten Rechnungsstellung einzuhalten.
- 5. 2. Kündigung während der Bindungsfrist
Fall von Abonnements mit einer 12-monatigen Bindungsfrist: Wenn der Abonnent sein Abonnement während der Bindungsfrist kündigen möchte, versteht es sich, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden müssen:
- Wird die Kündigung zwischen dem 1. (ersten) und einschließlich dem 5. (fünften) Monat wirksam, hat der Abonnent die für die 12-monatige (zwölfmonatige) Bindungsfrist geschuldeten Beträge für das Abonnement zu entrichten.
- Bei einer Kündigung, die zwischen dem 6. (sechsten) und dem 9. (neunten) Monat einschließlich wirksam wird, wird auf die noch zu zahlenden Beträge ein pauschaler Abschlag von 15% (fünfzehn Prozent) gewährt.
- Im Falle einer Kündigung, die zwischen dem 10. (zehnten) und dem 12. (zwölften) Monat wirksam wird, werden die noch zu zahlenden Beträge pauschal um 30% (dreißig Prozent) gekürzt.
Fall von Abonnements mit einer 6-monatigen Bindungsfrist: Wenn der Abonnent sein Abonnement während der Bindungsfrist kündigen möchte, versteht es sich, dass die folgenden Bedingungen eingehalten werden müssen:
- Bei einer Kündigung, die zwischen dem 1. (ersten) und dem 6. (sechsten) Monat wirksam wird, muss der Abonnent die für das Abonnement über den 6-monatigen Bindungszeitraum geschuldeten Beträge zahlen. Es wird kein pauschaler Preisnachlass gewährt.
Fall von Abonnements mit einer 3-monatigen Bindungsfrist: Wenn der Abonnent sein Abonnement während der Bindungsfrist kündigen möchte, versteht es sich, dass die folgenden Bedingungen erfüllt werden müssen:
- Bei einer Kündigung, die zwischen dem 1. (ersten) und 3. (dritten) Monat wirksam wird, ist der Abonnent verpflichtet, die für die 3-monatige Bindungsfrist geschuldeten Beträge für das Abonnement zu entrichten. Es wird kein pauschaler Preisnachlass gewährt.
- 5. 3. Ausnahmen
Der Abonnent kann seinen Abonnentenvertrag jederzeit ohne Entschädigung nur in den folgenden Fällen kündigen:
- Schwere Erkrankungen Ein ärztliches Attest muss den Gesundheitszustand des Abonnenten und die Unmöglichkeit der Ausübung jeglicher sportlicher Betätigung für einen bestimmten Zeitraum angeben. Das Attest muss die Art der Erkrankung sowie das Datum ihrer Erstfeststellung nennen.
- Schwere Unfälle Ein ärztliches Attest muss alle Einzelheiten zum Gesundheitszustand des Abonnenten enthalten und die Unmöglichkeit der Ausübung jeglicher sportlicher Aktivitäten für einen bestimmten Zeitraum angeben. Das ärztliche Attest muss die Art des Unfalls sowie das Datum seines Eintretens angeben.
- Todesfall Die Anspruchsberechtigten des Abonnenten müssen die Originalsterbeurkunde vorlegen.
- Betriebsbedingte Kündigung Der Abonnent muss eine beglaubigte Kopie des Kündigungsschreibens aus betriebsbedingten Gründen von seinem Arbeitgeber sowie eine Kopie der Arbeitslosenregistrierung (Pôle Emploi) vorlegen.
- Versetzung / Umzug Außerhalb eines Radius von 25 km um ein Sanctuary-Studio: Die vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung über eine berufliche Versetzung oder die Meldebescheinigung des neuen Wohnsitzes muss vorgelegt werden.
- Schwangerschaft Eine Kopie des Vorsorgeuntersuchungsblatts und ein ärztliches Attest über eine vollständige Kontraindikation unter Angabe der Dauer müssen vorgelegt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abonnement aufgrund der oben genannten Fälle ausgesetzt werden kann. Der Abonnent hat zudem die Möglichkeit, sein Abonnement für die auf seinen ärztlichen Attesten angegebene Dauer der Unterbrechung auszusetzen. Dies verlängert die verbleibende Laufzeit seines Abonnements entsprechend.
Die folgenden Fälle können nicht zur Kündigung des Abonnementsvertrags führen:
- Die Folgen von Unfällen, Krankheiten und angeborenen sowie erworbenen Leiden, deren Diagnose vor Ihrer Anmeldung oder Wiederanmeldung bei Sanctuary gestellt wurde.
- Die Notwendigkeit, eine Kur, eine ästhetische, psychische oder psychotherapeutische Behandlung durchzuführen.
- Die Ferien.
- 6. Bedingungen für die Aussetzung des Abonnements durch das Mitglied
Unter einer «Suspension» versteht Sanctuary die vorübergehende Aussetzung der Rechte und Pflichten, die Sanctuary und das Mitglied im Rahmen eines Abonnementvertrags zwischen den beiden Parteien verbinden, und umgekehrt. Jede Aussetzung muss zum Zeitpunkt ihrer Begründung zeitlich befristet sein und eine Mindestdauer von 1 Monat haben. Der Zugang zu den Studios ist während dieser Aussetzungen nicht mehr gestattet.
Der Abonnent kann sein Abonnement in folgenden Fällen aussetzen:
- Im Falle eines Abonnements mit einer Bindungsfrist von 3 Monaten, 6 Monaten und 12 Monaten kann der Abonnent sein Abonnement nur nach Ablauf der Bindungsfrist und bis zu einem Limit von zwei Aussetzungen pro Jahr für eine Höchstdauer von 2 Monaten pro Aussetzung aussetzen.
- Im Falle der Vorlage eines ärztlichen Attests für einen Zeitraum von mehr als einem Monat: Wenn diese Aussetzung während der Bindungsfrist erfolgt, verlängert sich die Bindungsfrist der Abonnentin entsprechend dem in besagtem Attest angegebenen Zeitraum.
Die folgenden Fälle können nicht zu einer Aussetzung des Abonnementvertrags führen:
- Ein ärztliches Attest von weniger als 1 Monat.
- Die Notwendigkeit, eine Kur, eine ästhetische, psychische oder psychotherapeutische Behandlung durchzuführen.
- Die Ferien.
Artikel 5 – Preise und Bezahlung
Die geltenden Tarife sind auf der Website von Sanctuary, in der mobilen Sanctuary-App und im Studio über einen QR-Code verfügbar. Sanctuary steht es frei, seine Tarife zu ändern. Die für Abonnements oder Pakete geltenden Tarife sind diejenigen, die am Tag des Abschlusses des Abonnements oder des Kaufs der Credits oder des Pakets in Kraft sind. Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Mitglieds per Scheck, Banküberweisung oder Lastschriftverfahren.
Im Falle einer Bezahlung durch Lastschrift muss der Abonnent Sanctuary eine Bankverbindung (RIB), eine Fotokopie seines Personalausweises zur Verfügung stellen und das SEPA-Lastschriftmandat unterzeichnen. Die Abbuchungen erfolgen in wöchentlichen Raten vom Konto des Mitglieds. Das Mitglied verpflichtet sich, Sanctuary über jede Änderung des Wohnsitzes der Bankverbindung schnellstmöglich zu informieren. Im Falle einer Zahlungsstörung muss der Betrag der Abbuchung direkt an Sanctuary über ein anderes Zahlungsmittel zuzüglich der Bankgebühren beglichen werden. Bei wiederholten Zahlungsstörungen behält sich Sanctuary das Recht vor, den Vertrag zum ausschließlichen Verschulden des Mitglieds zu kündigen und die Begleichung der noch ausstehenden Beträge zu fordern.
Bei Bezahlung per Scheck ist die Sitzung im Voraus zu bezahlen. Ein Ausweisdokument muss vorgelegt werden.
Für den Fall, dass der Abonnent seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, können die geschuldeten Beträge direkt von seinem Bankkonto abgebucht werden.
Artikel 6 – Geschäftsordnung
Auf dem Gelände der Studios ist es untersagt, die Mitglieder durch ein Verhalten zu belästigen, das gewalttätig ist oder geeignet ist, die Anstand, die guten Sitten, die Ruhe der Mitglieder oder auch die gute Ordnung und Sauberkeit der Studios zu beeinträchtigen.
Das Mitglied ist verpflichtet, die vorliegende Hausordnung einzuhalten, sie uneingeschränkt und vorbehaltlos anzunehmen und die folgenden Anweisungen zu befolgen:
Folgendes ist in den Studios nicht gestattet:
- Minderjährige ohne Begleitung einer volljährigen Person; ;
- Jede Person, die sexistische, rassistische oder religiös motivierte Äußerungen tätigt; ;
- Kranke, Verletzte, Personen mit Wunden, Verbänden oder Hautinfektionen; ;
- Tiere, auch wenn sie an der Leine geführt werden; ;
- Personen, deren gesundheitlicher Zustand die Ausübung einer sportlichen Aktivität nicht erlaubt;
- Menschen mit Herzerkrankungen.
Im Studiobereich ist verboten:
- Außerhalb der Öffnungszeiten bleiben; ;
- Das Betreten des Studios ohne gültiges Abonnement, gültige Pakete oder Guthaben oder die Teilnahme an einem Kurs ohne vorherige Anmeldung;
- Essen, alkoholische Getränke oder Glasflaschen in das Studio mitzubringen; ;
- Die Mitglieder durch gewalttätiges oder unangemessenes Verhalten zu belästigen; ;
- Das Laufen im Studio; ;
- Die Verwendung von Transistoren oder anderen schallsendenden oder -verstärkenden Geräten.
Sicherheit:
- Im Falle eines Vorfalls oder Unfalls sind die Mitglieder verpflichtet, in der folgenden Rangfolge unverzüglich den Trainer, den Empfang des Studios sowie die Feuerwehr oder den Rettungsdienst zu verständigen;
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die Anweisungen und Anordnungen des Coaches zu befolgen;
- Wenn das Verhalten einer Person eine Gefahr für die Mitglieder, das Personal des Studios oder für sie selbst darstellt, kann Sanctuary die Polizei einschalten.
Entkleidung, Bekleidung und Aufbewahrung der Kleidung:
- Die Mitglieder sind verpflichtet, sich bei Ausschluss im dafür vorgesehenen Umkleideraum zu ver- und entkleiden, ihre Sachen in den dafür vorgesehenen Spinden abzulegen und den Umkleideraum in einem perfekt sauberen Zustand zu hinterlassen;
- Der Zugang zum Umkleideraum ist ausschließlich Personen desselben Geschlechts vorbehalten;
- Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Kleidung in einem Spind abzulegen.
Hygiene und Kleidung der Mitglieder
- Jedes Mitglied muss mit Handschuhen und Innenhandschuhen (für die Studios Le Cercle), für den Sport geeigneter Kleidung (für alle Studios), für den Sport geeigneten Schuhen (für Le Cercle, Decibel und DRIP) sowie einer Badebekleidung (für Aqua By) ausgestattet sein. Sanctuary behält sich das Recht vor, Personen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, den Zutritt zur Session zu verwehren. Unter solchen Umständen wird keine Rückerstattung der Session gewährt.
Spezifische Geschäftsordnung der Studios Aqua By:
- Jedes Mitglied muss eine Badebekleidung tragen, die ausschließlich dem Schwimmen und Wassersport vorbehalten ist. Keine andere Kleidung wird akzeptiert;
- Vor dem Betreten des Beckens sind die Mitglieder verpflichtet, eine Seifendusche zu nehmen. Personen, die keine absolute Körperreinheit aufweisen oder keine anständige Kleidung tragen, wird der Zutritt zum Becken verweigert.
Im Bereich des Studios Aqua By ist Folgendes untersagt:
- die Sauna oder das Dampfbad zu betreten, ohne vorher an einer Sitzung teilgenommen zu haben; ;
- das Betreten des Beckens ohne vorherige Erlaubnis des Trainers; ;
- Das Gehen mit Straßenschuhen nach der Ausziehzone (gekennzeichnet durch ein Schild), außer mit dafür vorgesehenen Plastikschuhen; ;
- Kaugummikauen im Becken; ;
- Das Hineintauchen, Hineinspringen in das Becken oder das Hineinstoßen einer Person ins Wasser; ;
- Längere Tauchgänge, Apnoen, allein und ohne den Trainer zu informieren, zu machen;
- Das Vortäuschen des Ertrinkens; ;
- die Verwendung von Tauchzubehör mit Ausnahme von Taucherbrillen; ;
- Die Verwendung von Elektrogeräten in der Nähe des Beckens; ;
- Sich mit Creme oder Öl eingecremt zu baden;
- Nichtschwimmer sind verpflichtet, den Trainer zu informieren und dies an der Rezeption schriftlich zu melden.
Sonstige :
- Es ist strengstens untersagt, die Einrichtungen und Anlagen zu beschädigen. Alle Schäden oder Beschädigungen werden von Sanctuary auf Kosten des Verursachers behoben. Sachbeschädigungen jeglicher Art werden gerichtlich verfolgt.;
- Jede Handlung oder Verhaltensweise, die geeignet ist, die Anstand, die guten Sitten, die Ruhe der Mitglieder, die gute Ordnung und die Sauberkeit des Studios zu beeinträchtigen, ist strengstens untersagt. Sie kann mit dem sofortigen Ausschluss aus dem Studio geahndet werden;
- Der Gast muss sein Badehandtuch nach dem Gebrauch in einen der dafür vorgesehenen Behälter legen;
- Der Kunde muss seine Boxhandschuhe nach dem Gebrauch in den dafür vorgesehenen Behälter legen (für Studio Le Cercle);
- Es ist verboten, die Notausgänge zu öffnen, außer im Notfall.
Artikel 7 – Modalitäten für die Zahlung per Bankkarte
Der Mitglied kann seine Einkäufe direkt auf der Sanctuary-Website oder über die Sanctuary-App bezahlen. Der Bestellbetrag wird erst zum Zeitpunkt der Bestätigung abgebucht. Die Zahlung per Kreditkarte wird durch ein von STRIPE bereitgestelltes Verschlüsselungssystem abgesichert, weshalb Sanctuary keinen Zugriff auf die vertraulich übertragene Kartennummer des Kunden hat. Das Sicherheitssystem akzeptiert ausschließlich nationale Bankkarten sowie Visa und Mastercard.
Artikel 8 – Gewährleistung
Sanctuary lehnt jede Haftung für den Fall von Verlust oder Diebstahl in seinem Studio ab. Sanctuary erinnert daran, dass es nicht zu seinen Aufgaben gehört, die persönlichen Gegenstände von Mitgliedern zu überwachen, die nicht in einem verschlossenen Spind verstaut wurden.
Sanctuary ist haftpflichtversichert. Eine Haftung des Unternehmens bei Unfällen, die auf die Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften oder die unsachgemäße Verwendung der Geräte oder sonstigen Anlagen zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
Das Mitglied wird aufgefordert, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die insbesondere die Risiken im Zusammenhang mit den in den Sanctuary Studios ausgeübten sportlichen Aktivitäten abdeckt.
Gemäß Artikel 38 des Gesetzes vom 16. Juli 1984 informiert Sanctuary das Mitglied über sein Recht, eine «Unfallversicherung» abzuschließen, die alle Aktivitäten abdeckt, die es voraussichtlich im Studio Sanctuary ausüben wird. Es versteht sich, dass diese Versicherung freiwillig ist und vollständig zu Lasten des Mitglieds geht.
Artikel 9 – Unwiderruflichkeit der Mitgliedschaft und Widerrufsfrist
Der Kauf von Guthaben, Paketen oder Abonnements setzt die uneingeschränkte Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Beim Abschluss eines Abonnements oder beim Online-Kauf von Guthaben oder einem Paket im Fernabsatz steht dem Mitglied gemäß den Bestimmungen der Artikel L121-19 ff. des Verbraucherschutzkodex eine Frist von vierzehn (14) vollen Tagen zu, um sein Widerrufsrecht auszuüben, ohne Gründe angeben oder Strafen zahlen zu müssen, mit Ausnahme gegebenenfalls der Rücksendekosten.
Der Mitglied kann von dieser Frist abweichen, falls er sich nicht fortbewegen kann und gleichzeitig eine sofortige und für seine Lebensbedingungen notwendige Leistung in Anspruch nehmen muss. In diesem Fall übt er sein Widerrufsrecht weiter aus, ohne einen Grund angeben zu müssen und ohne Vertragsstrafen zu zahlen. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für juristische Personen, die Packs und/oder Abonnements abschließen. Die Packs und Abonnements sind personenbezogen und können vom Mitglied keinesfalls an Dritte abgetreten werden.
Artikel 10 – Streitbeilegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht. Jede Streitigkeit zwischen dem Mitglied und Sanctuary hinsichtlich des Bestehens, der Gültigkeit, der Auslegung, der Erfüllung und der Durchführung dieses Vertrages unterliegt der Zuständigkeit der zuständigen Gerichte, wobei daran erinnert wird, dass das Mitglied eines der örtlich zuständigen Gerichte des Ortes anrufen kann, an dem es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Eintritts des schädigenden Ereignisses seinen Wohnsitz hatte.
Artikel 11 – Information über den Verbraucherschlichter
Jede Reklamation ist in erster Linie an den Kundendienst des Studios zu richten, um eine gütliche Einigung zu erzielen.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 616-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzbuches hat das Mitglied, wenn es innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf seine schriftliche Beschwerde erhalten hat, die Möglichkeit, den Verbraucherschlichtungsstelle, für die Poses Studio zuständig ist, kostenlos anzurufen, und zwar Avenir Conso, innerhalb eines Jahres nach seiner schriftlichen Beschwerde.
Die Kontaktdaten von Avenir Conso sind wie folgt:
Avenir Conso – 197 Boulevard Saint-Germain – 75007 PARIS
Website : www.avenir-conso.com
Die Befassung erfolgt über das auf der Website von Avenir Conso verfügbare Formular oder per Post an die oben genannte Adresse.
Artikel 12 – Sonstige Bestimmungen
- 1. Vollständige Einigung
Die Gesamtheit der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bildet die gesamte Vereinbarung zwischen Sanctuary und dem Mitglied in Bezug auf ihren Gegenstand und ersetzt sowie annulliert alle vorherigen Erklärungen, Verhandlungen, Verpflichtungen, mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Annahmen, Absprachen, Vereinbarungen und Übereinkünfte zwischen den Parteien.
- 2. Nichtigkeit einer Bestimmung
Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als im Widerspruch zu einem anwendbaren Gesetz oder einer anwendbaren Vorschrift erweisen, gilt diese Bestimmung als nicht geschrieben, unbeschadet der Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.
Artikel 13 – Kündigung und höhere Gewalt
Da Credits und Pakete eine begrenzte Laufzeit haben, können sie nicht gekündigt werden. Sanctuary verpflichtet sich, im Rahmen seiner Möglichkeiten die in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Pflichten zu erfüllen.
Für den Fall, dass sie aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einflusses liegen oder auf die sie keinen Einfluss hat, nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen nachzukommen, kann ihre Haftung nicht geltend gemacht werden.
Im Falle einer Schließung des Studios von mehr als 2 Monaten aufgrund von Ereignissen, die unabhängig von seinem Willen sind oder ihm zuzuschreiben sind, kann das Mitglied den mit Sanctuary geschlossenen Abonnementvertrag per Einschreiben mit Rückschein kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen nach Absendung dieses Briefes wirksam. Sanctuary muss daraufhin die vom Mitglied bezahlten und nicht in Anspruch genommenen Sessions erstatten.
Sanctuary behält sich zudem das Recht vor, Sessions bei Personalmangel oder einer unzureichenden Anzahl von Teilnehmern an einer Session (weniger als 5 Personen) abzusagen. Im Falle der Absage einer Session kann das Mitglied von einer Verlängerung der Gültigkeitsdauer seines Abonnements und/oder seines Pakets um eine Woche im Vergleich zum ursprünglich vorgesehenen Ablaufdatum profitieren.
Die Kündigungsbedingungen des Abonnements sind in Artikel 4.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt.
Artikel 14 – Sicherheit und Haftungsbeschränkung
Der Abschluss eines Abonnements und der Erwerb eines Pakets oder Abonnements setzen voraus, dass das Mitglied erklärt, sporttauglich zu sein.
Die Haftung von Sanctuary beschränkt sich ausschließlich auf die Aufbewahrung von Kleidungsstücken unter Ausschluss aller sonstigen Gegenstände und unter der Voraussetzung, dass die Kleidung ordnungsgemäß in einem vorschriftsmäßig verschlossenen Spind verstaut wurde.
Die Mitglieder sind persönlich für Unfälle verantwortlich, die sie verursachen und begehen können.
Artikel 15 – Information, Dateien und Freiheit
Die Daten des Mitglieds sind für die Verwaltung des Abonnements/Pakets des Mitglieds durch Sanctuary bestimmt. Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen kann Sanctuary dem Mitglied E-Mails senden, es sei denn, dieses widerspricht dem. Das Mitglied behält das Recht auf Zugang zur Änderung seiner Daten.
Artikel 16 – Abgeleitete Produkte, Verleih und Rücksendungen
16.1. Darlehen
Bei jeder Session bietet Sanctuary Ihnen die Möglichkeit, Ihnen ein Paar Handschuhe (Le Cercle) oder Cycling-Schuhe (Space Cycle) zu leihen. Diese Handschuhe und Schuhe sind das alleinige Eigentum von Sanctuary und müssen am Ende der besagten Session in die dafür vorgesehenen Behälter zurückgebracht werden. Gleiches gilt für die dem Mitglied geliehenen Handtücher. Gegen jede Person, bei der festgestellt wird, dass sie diese geliehenen Gegenstände nicht zurückgibt, können rechtliche Schritte eingeleitet werden.
16.2. Rücksendungen
Sanctuary garantiert die vollständige Rückerstattung jedes Artikels, der innerhalb von sieben (7) Tagen zurückgegeben wird, vorausgesetzt, alle Artikel werden im selben Zustand zurückgegeben, in dem Sie sie gekauft haben. Dies bedeutet, dass die Artikel weder beschädigt, fleckig, gewaschen, verformt oder getragen sein dürfen (abgesehen vom Anprobieren des Artikels) und dass alle Etikettierungen noch intakt sind. Unterhandschuhe werden weder zurückgenommen noch umgetauscht.
Artikel 17 – VERSCHIEDENES
Videoüberwachung
Das Studio wird rund um die Uhr per Video überwacht.
17.2. Maximale Besucherzahl
DER KREIS:
Der Raum in Montmartre: 29 Personen während einer Session. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 95 Personen.
Der Saal von Beaubourg: 57 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl im Establishment beträgt 179 Personen.
Der Saal Bastille: 40 Personen während einer Session. Die maximal zulässige Besucherzahl im Betrieb beträgt 84 Personen (davon 40 im Untergeschoss und 44 im Erdgeschoss).
POSEN
Der Raum „Marais“: 25 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 49 Personen.
Der Saal von Bonne Nouvelle: 71 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 199 Personen.
DEZIBEL® :
27 Personen während einer Session. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 179 Personen.
TRÖPFELN
Der Raum in Montmartre: 49 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 99 Personen.
Der Raum in Montmartre: 49 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 99 Personen.
RAUM :
Der Saal Bonne Nouvelle: 55 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 199 Personen.
Der Raum Bastille: 48 Personen während einer Sitzung. Die maximal zulässige Besucherzahl in der Einrichtung beträgt 129 Personen.
AQUA BY und das erste Bad :
Der Réaumur-Saal: 16 Personen im Becken.
Das Schwimmbad Charonne: 20 Personen im Becken.
Das Batille-Bad: 17 Personen im Becken.
Das Bad in Boulogne: 28 Personen im Becken.
Zugangszeiten: Der Zugang zu den Sanctuary Studios richtet sich nach den Kursplänen, die auf der Website der jeweiligen Marke verfügbar sind (www.aqua-by.com ; www.lecercle-boxing.com ; www.poses-studio.com ; www.drip-hiit.com ; www.decibel-danse.com ; www.space-cycle.com).
Die Studios öffnen ihre Türen 15 Minuten vor Beginn der ersten Session eines Blocks und schließen sie 20 Minuten nach dem Ende der letzten Session desselben Blocks.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, 10 Minuten vor Beginn seiner Session zu erscheinen. Im Falle einer Verspätung kann ihm der Zugang zum Studio und ipso facto zur gebuchten Session verweigert werden, und die Session wird dem Teilnehmer abgezogen oder es werden finanzielle Strafen verhängt. Der Zugang zu den Studios und deren Ausstattungen ist der Öffentlichkeit außerhalb dieser Zeiten strengstens untersagt.
Außer bei Sondergenehmigungen ist der Aufenthalt von Kunden in den Räumlichkeiten nach diesen Zeiten nicht gestattet.